Der SV dient der Tierzucht, insbesondere der Zucht derThüringer Barthühner und Thüringer Zwerg-Barthühner im Rahmen der Satzung des Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. unter besonderer Beachtung des Tierschutzes. Er setzt sich für die Verbreitung und Verbesserung dieser alten deutschen Hühnerrasse ein. Es ist das Bestreben des SV, alle an dieser Rasse interessierten Züchter zu vereinen.
Der SV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Der SV ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Aufgaben:
Festlegung bestimmter Rassemerkmale und Einhaltung der Zuchtrichtung nach dem “Deutschen Rassegeflügel-Standart“ in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss des BDRG.
Beteiligung an größeren Geflügelschauen mit Sonderschauen und Stiftung von Zuchtpreisen.
Vorschlag von Preisrichtern ,die genaue Kenntnis der Rasse und deren Zuchtstand besitzen und daher bei Sonderschauen eingesetzt werden können. |