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Verein / Satzung

Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen“Sonderverein zur Erhaltung der Thüringer Barthühner und Thüringer Zwerg – Barthühner e.V.“ (nachfolgend SV genannt. Er ist identisch mit der am 08. März 1907 in Ruhla / Thüringen gegründeten “ Vereinigung der Züchter Thüringer Barthühner“.
Der SV hat seinen Sitz in 39326 Rogätz.

Zweck und Aufgaben

Der SV dient der Tierzucht, insbesondere der Zucht derThüringer Barthühner und Thüringer Zwerg-Barthühner im Rahmen der Satzung des Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. unter besonderer Beachtung des Tierschutzes. Er setzt sich für die Verbreitung und Verbesserung dieser alten deutschen Hühnerrasse ein. Es ist das Bestreben des SV, alle an dieser Rasse interessierten Züchter zu vereinen.

Der SV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

Der SV ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Aufgaben:

Festlegung bestimmter Rassemerkmale und Einhaltung der Zuchtrichtung nach dem “Deutschen Rassegeflügel-Standart“ in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss des BDRG.

Beteiligung an größeren Geflügelschauen mit Sonderschauen und Stiftung von Zuchtpreisen.

Vorschlag von Preisrichtern ,die genaue Kenntnis der Rasse und deren Zuchtstand besitzen und daher bei Sonderschauen eingesetzt werden können.

Mitgliedschaft

Mitglied des SV kann jeder Züchter werden, der nach der Satzung des BDRG einem örtlichen Rassegeflügel- oder Kleintierzuchtverein anhgehört. Der Antrag auf Aufnahme in den SV ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Mitgliederversammlung bestätigt die Aufnahme. Jungzüchter, die einem Ortsverein angehören, werden vom SV betreut und beitragsfrei geführt.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tot, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem SV steht jederzeit frei. Der Austretende hat seine schriftliche Abmeldung dem Vorstand einzureichen und den Jahresbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten. Bleibt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrags mehr als zwei Jahre im Rückstand und erfolgt die Zahlung trotz schriftlicher Aufforderung nicht, so kann das Mitglied ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch die Mitgliederversammlung bei Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.

Mitgliedsbeiträge

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Ehrenmitglieder und Jungzüchter sind beitragsfrei.

Ehrungen

Die silberne SV - Ehrennadel erhält ein Mitglied bei 20 Jahren Mitgliedschaft oder für 15 Jahre Funktionärstätigkeit.
Die goldene SV - Ehrennadel erhält ein Mitglied bei 35 Jahren Mitgliedschaft oder für 25 Jahre Funktionärstätigkeit.
Ausnahmen zu dieser Regelung und die Ernennung von Ehrenmitgliedern lässt die SV - Vorstandschaft von der Mitgliederversammlung beschließen.

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Ausschüsse zur Erledigung besonderer Aufgaben einsetzen.

Vorstand

Der Vorstand des SV besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertr. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer, zwei Zuchtwarten und zwei Beisitzern. Die Tätigkeit des Vorstands ist ehrenamtlich, Auslagen können auf Antrag ersetzt
werden. Die Vorstandsmitglieder werden jährlich von der Mitgliederversammlung turnusmäßig für drei Jahre gewählt mit der Maßgabe:

1 .Vorsitzender und 2 Zuchtwarte
    Schriftführer und Kassier
2. Vorsitzender und 2 Beisitzer

Scheidet ein Vorstandmitglied vorzeitig aus, so ist für die Restzeit von der Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand tritt bei Bedarf zu Vorstandssitzungen zusammen. Hierzu ist mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einzuladen.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und zwar in der ersten Jahreshälfte.

Der Ort an dem die Mitgliederversammlung stattfindet, wird in jedem Jahr neu festgelegt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn zwingende Gründe

dieses erfordern oder ein Drittel der SV – Mitglieder dieses unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen.

Der Vorstand ist verpflichtet jedes Mitglied vier Wochen vorher schriftlich einzuladen und dabei die Tagesordnung bekannt zu geben. Der Mitgliederversammlung obliegt die Entgegennahme der Jahresberichte bzw. Geschäftsberichte des Vorsitzenden, der Zuchtwarte, des Kassierers, des Berichtes der Kassenprüfer und die Festsetzung des Jahresbeitrags.

Außerdem wird über die Vorschläge zur Abhaltung von Sonderschauen für dir kommende Schausaison und über die eingegangenen Anträge mit einfacher Stimmenmehrheit abgestimmt.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, in der insbesondere alle Beschlüsse festzuhalten sind. Die Richtigkeit der Niederschrift wird durch die Unterschrift des 1. Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds bestätigt.

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind die gesetzlichen Vertreter des SV im Sinne des §26 BGB mit Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellv. Vorsitzende von seiner Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Diesem obliegt die Geschäftsführung des SV, die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen.

 

Der Schriftführer hat für die Anfertigung der Niederschrift über die Mitgliederversammlung und die Vorstandssitzungen zu sorgen.

 

Der Kassierer ist für die ordnungsgemäße Finanzverwaltung nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zuständig. Ebenso ist er für die Entgegennahme der Mitgliedsbeiträge verantwortlich.

 

Den Zuchtwarten obliegt die Unterweisung der SV – Mitglieder in der Zucht, Haltung und Pflege der Thüringer Barthühner und der Thüringer Zwerg – Barthühner. Sie führen Tierbesprechungen durch und sind für die jährliche Durchführung von vereinsinternen Preisrichtertreffs verantwortlich.

Satzungsänderungen

Anträge auf Satzungsänderung müssen mindestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden. Zur Beschlussfassung hierüber ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden SV - Mitglieder erforderlich.

Auflösung des Sondervereins

Die Auflösung kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Dabei beschließt die  Mitgliederversammlung auch über die weitere Verwendung des verbleibenden Vermögens, das auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft zu übertragen und von dieser zur Förderung der Rassegeflügelzucht zu verwenden ist.

Inkrafttreten

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 04.06.2011 in Ebergötzen / Niedersachsen beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

Ebergötzen, den 04.06.2011

 

 

1. Vorsitzender Lutz Braumann 
2. Vorsitzender Dieter Schubert 
Schriftführer Eckhart Lehmann
Kassierer  Volker Rauber
Zuchtwart    Bernd Schneider
Zuchtwart  Manfred Schmidt
Jugendkoordinatorin Stefanie Walter
Beisitzer & stellv. Kassierer Rudolf Stanitzek
Beisitzer   Matthias Apfel
Internetbeauftragter Heiko Schubert 

Wir freuen uns natürlich über jedes neue Mitglied.

Also Herzlich Willkommen!

 M i t g l i e d s a n t r a g


Haben wir auf unseren Seiten Ihr Interesse geweckt, dann wenden Sie sich für weitere Informationen bei einem unserer Vorstandsmitgliedern.

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